Beim Verkauf des Eisbrechers SAMLAND handelt es sich um einen Privatverkauf eines gebrauchten, über hundert Jahre alten historischen Schiffs.
Der Verkäufer schließt jede Garantie, Gewährleistung sowie allen Schadensersatz unabhängig von der Art des Schadens und Produkthaftung aus. Umtausch und Rückgabe sind nicht möglich.
Das Schiff wird verkauft wie besichtigt bzw. zur Probe gefahren.
Persönliche Übergabe der Schlüssel, der Schiffpapiere und des Schiffs sofort nach Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises. Gefahrenübergang bei Schiffsübergabe.
Der Käufer erklärt sich mit der Unterschrift im Kaufvertrag ausdrücklich und uneingeschränkt mit dem o.g. einverstanden.
Die bestehende Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung wird vom Verkäufer für den Zeitpunkt der Schiffsübergabe = Gefahrenübergang gekündigt. Es liegt in der Verantwortung des Käufers umgehend eine Anschlussversicherung abzuschließen.
Der aktuelle Liegeplatzvertrag mit dem Yachthafen Kuchelau ist bis 03/2025 aufrecht und bezahlt. Die Aushandlung des Folgevertrags obliegt dem Käufer ebenso wie die Vorlage eines gültigen Haftpflichtvertrags.